Satzung des pizzicato-Kulturvereins Kolbermoor e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein Aktion: "Pfeifenorgel für Wiederkunft Christi e.V." wird umbenannt und führt künftig den Namen "pizzicato-Kulturverein Kolbermoor e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in 83059 Kolbermoor.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck, das Kulturleben in der Stadt Kolbermoor durch Veranstaltungen und Konzerte zu bereichern und die Kirchenmusik in der katholischen Stadtkirche Kolbermoor zu fördern und zu unterstützen.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes €žsteuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Die gesamten Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein oder dessen Auflösung keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Die Mitgliedschaft juristischer Personen endet durch Austritt, Ausschluß oder Auflösung.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Jahresende zulässig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.
Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat oder mit der Zahlung der Beiträge trotz Mahnung mehr als sechs Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres in Rückstand ist.
§ 5 Mittel des Vereins
Die Mittel für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins werden folgendermaßen aufgebracht:
a) durch den Beitrag der Mitglieder, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
b) durch Spenden
c) durch Zuschüsse Dritter
d) durch Einnahmen aus Veranstaltungen.
e) durch sonstige Einnahmen
An Vorstandsmitglieder und für im Verein in sonstiger Weise Tätige dürfen Aufwandsentschädigungen und pauschale Tätigkeitsvergütungen geleistet werden. Diese dürfen nicht unangemessen hoch sein. Die Höhe beschließt der Vorstand.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Bestellung der Kassenprüfer
b) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages,
c) Wahl und Abberufung der von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitglieder des Vorstandes,
d) Beschlußfassung über Änderung der Satzung und über Auflösung des Vereins.
Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und der Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Die Einladung erfolgt im Internet auf der Homepage des Vereines (www.pizzicato-kolbermoor.de) und der örtlichen Tagespresse (Mangfallbote).
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter geleitet.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder. Ein Beschluß über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll erfaßt, welches vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen. Alle Mitglieder des Vorstandes haben gleiches Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Die fünf Personen sind von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre als
a) Vorsitzender
b) stellvertretender Vorsitzender
c) Kassenwart
d) Schriftführer
e) Beisitzer
zu wählen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem der weiteren Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
§ 9 Verwaltung und Rechnungsprüfung
Die Mittel des Vereins sind ordnungsgemäß zu verwalten. Die Abrechnung ist jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellte Prüfer zu prüfen.
§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen zu gleichen Teilen an die Katholische Kirchenstiftung Hl. Dreifaltigkeit und die Katholische Kirchenstiftung Wiederkunft Christi in Kolbermoor. Diese haben es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Vereinszweckes zu verwenden und bis zu dieser Verwendung getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu verwalten.
Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 26.09.2001
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12.11.2014 in Kolbermoor.